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   OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 A 293/22   

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https://dejure.org/2022,25676
OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 A 293/22 (https://dejure.org/2022,25676)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2022 - 3 A 293/22 (https://dejure.org/2022,25676)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2022 - 3 A 293/22 (https://dejure.org/2022,25676)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GVG § 176, VwGO § 6
    Sitzungspolizei; Maskenpflicht; Einzelrichter; Proberichter; Verhüllungsverbot; Corona; Verfahrensmangel

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  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 A 293/22
    Zur Aufrechterhaltung der Ordnung i. S. v. § 176 Abs. 1 GVG gehört es auch, in Ansehung der Corona-Pandemie mögliche Infektionen der Verfahrensbeteiligten zu verhindern (BayObLG, Beschl. v. 9. August - 202 ObOWi 860/21 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 A 293/22
    Nicht zum Verfahrensrecht in diesem Sinn gehören demnach die Regeln und Grundsätze, die nicht den äußeren Verfahrensablauf, sondern den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung bestimmen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 2. November - 9 B 710/94 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - 1 A 1772/19

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage wegen der Wahrnehmung von Aufgaben eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 A 293/22
    Ein Verfahrensmangel ist nur hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (OVG NRW, Beschl. v. 14. März - 1 A 1772/19 -, juris Rn. 20).
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